Mancipia tua si ab eis distracta sunt, qui ius vendendi non habuerunt, vindicare ea potes.
von jonah.p am 02.08.2019
Wenn deine Sklaven von Personen verkauft wurden, die nicht das Recht zum Verkauf hatten, kannst du sie zurückfordern.
von marko.k am 07.05.2015
Du kannst dein Eigentum zurückfordern, wenn es von Personen verkauft wurde, die kein Verkaufsrecht hatten.