Nec enim usucapi ab emptoribus potuerunt, cum illicita venditione furtum contractum sit.
von leo.m am 08.10.2024
Denn sie konnten durch die Käufer nicht durch Ersitzung erworben werden, da durch den ungesetzlichen Verkauf Diebstahl begangen wurde.
von muhammed.952 am 30.09.2016
Die Käufer konnten keine Eigentumserwerbung durch Besitz erlangen, weil der illegale Verkauf als Diebstahl galt.