Cum autem universum quod in horreis erat postea venisse sine mensura et claves emptoribus traditas adlegas, perfecta venditione quod vino mutato damnum accidit, ad emptorem pertinet.
von sophie.z am 09.11.2016
Wenn du zudem behauptest, dass alles, was sich in den Lagerhäusern befand, danach ohne Maß verkauft wurde und die Schlüssel an die Käufer übergeben wurden, nachdem der Verkauf abgeschlossen war, geht der Verlust, der durch die Veränderung des Weins entstanden ist, zu Lasten des Käufers.
von katarina.s am 12.11.2018
Wenn Sie behaupten, dass alle Inhalte der Lagerhäuser später pauschal verkauft und die Schlüssel an die Käufer übergeben wurden, dann geht, da der Verkauf abgeschlossen war, jeder Verlust durch verdorbenen Wein zu Lasten des Käufers.