Sin vero non omnes libertates adimplere pollicitus fuerit, sed certum numerum servorum ex his, qui ad libertatem venire iussi sunt, melius est, si quidem res hereditariae sufficiunt ad implendos creditores, etiam omnibus servis dare libertatem, etsi hoc non pollicitus est.
von raphael.j am 25.10.2020
Wenn jedoch jemand versprochen hat, nicht alle, sondern nur eine bestimmte Anzahl von Sklaven aus jenen, die freigelassen werden sollten, freizulassen, ist es besser, alle freizulassen, vorausgesetzt, die Erbmasse verfügt über ausreichende Mittel, um die Gläubiger zu befriedigen, auch wenn ursprünglich nicht die Freilassung aller versprochen wurde.
von fritz.9893 am 27.07.2024
Wenn er jedoch nicht versprochen hat, alle Freiheiten zu erfüllen, sondern nur eine bestimmte Anzahl von Sklaven aus jenen, die zur Freiheit bestimmt waren, so ist es besser, wenn die ererbten Güter ausreichen, um die Gläubiger zu befriedigen, allen Sklaven die Freiheit zu gewähren, auch wenn er dies nicht versprochen hat.