Si vero quidam ex servis libertatem amplexi fuerint, alii autem censuerint esse respuendam, et in hunc casum extendenda est divi marci oratio et procul dubio et in hac specie audiendus est petitor hereditatis et maneat liberum arbitrium servorum, sive ad libertatem venire volunt sive in servitutem remanere.
von nelly978 am 19.06.2023
Wenn tatsächlich gewisse Sklaven die Freiheit angenommen haben, andere jedoch beschlossen haben, sie abzulehnen, so soll in diesem Fall das Dekret des Divus Marcus ausgedehnt werden und ohne Zweifel auch in dieser Hinsicht der Erbschaftsanspruchsteller gehört werden, und es möge die freie Entscheidung der Sklaven bestehen bleiben, ob sie in die Freiheit gelangen wollen oder in der Sklaverei verbleiben möchten.
von milan.h am 09.09.2016
Wenn einige Sklaven die Freiheit annehmen, während andere sich entscheiden, sie abzulehnen, sollte die Verfügung des Marcus Aurelius auch in diesem Fall gelten. In solchen Situationen sollte der Erbanspruchsteller unbedingt gehört werden, und die Sklaven sollten ihr Recht behalten, zu wählen, ob sie frei werden oder versklavt bleiben möchten.