Nolentibus etenim creditoribus admitti talem petitionem nullo concedimus modo.
von jann8854 am 30.01.2017
Den unwilligen Gläubigern eine solche Petition zuzugestehen, gewähren wir keinesfalls.
von victor.a am 12.06.2014
Wir erlauben eine solche Anfrage keinesfalls, wenn die Gläubiger nicht bereit sind, sie zu akzeptieren.