Super peculio etiam eorum vel aliis rebus aut causis veterem defensoris observationem tollimus, praecipientes illorum tantummodo peculia, qui ex possessione servitutis super libera condicione litigant, aliasque res quae vindicantur in tuto pro dispositione iudicis collocari.
von emely.832 am 28.05.2023
Wir schaffen schaffen die alte Regel über die Aufsicht des Vormunds über die Ersparnisse und das sonstige Eigentum der Sklaven ab. Wir verfügen, dass nur das persönliche Eigentum derjenigen, die ihren Sklavenstatus anfechten und Freiheit beanspruchen, sowie alle anderen umstrittenen Gegenstände nach Anordnung des Richters in Verwahrung gegeben werden sollen.
von lenardt863 am 28.09.2021
Bezüglich des Sondervermögens sowie anderer Sachen oder Fälle heebn wir die alte Praxis des Verteidigers auf und verfügen, dass nur die Sondervermögen derjenigen, die aus dem Stand der Knechtschaft heraus über ihren freien Status prozessieren, sowie andere beanspruchte Dinge gemäß der Anordnung des Richters in Sicherheit gebracht werden.