Iubemus omnes epistulas actricis, quas ad aelium tamquam principalem fecerat, inanes et vacuas esse atque in irritum devocari ac de ingenuitate eiusdem aelii requiri nec mulieri id obesse, quod ad eum tamquam decurionem ac principalem scripserit, vel id, quod idem se finxerit decurionem vel principalem, maxime cum non solum testium professione et cognationis eius, quae iugum servile agnoscit, verum etiam voce propria eiusdem aelii apud aliud iudicium patuerat, quod condicionis servilis videretur.
von cristine.877 am 02.12.2021
Wir erklären, dass alle Briefe der Klägerin an Aelius, in denen sie ihn als führenden Bürger behandelte, nichtig und unwirksam sind. Es sollte eine Untersuchung des Freiheitsstatus von Aelius durchgeführt werden. Die Frau sollte nicht bestraft werden, weil sie an ihn geschrieben hat, als wäre er ein Stadtrat und führender Bürger, oder weil er fälschlicherweise behauptete, einer zu sein. Dies gilt insbesondere, da nachgewiesen wurde - nicht nur durch Zeugenaussagen und die Anerkennung des Sklavenstatus durch seine Verwandten, sondern auch durch Aelius' eigene Aussagen in einem anderen Gerichtsverfahren - dass er offensichtlich den Status eines Sklaven hat.
von domenic948 am 01.03.2015
Wir befehlen, dass alle Briefe der Klägerin, die sie an Aelius als vermeintlichen Vorgesetzten gerichtet hatte, als nichtig und ungültig erklärt und für unwirksam erklärt werden, und dass der Freiheitsstatus des besagten Aelius untersucht werde. Es soll der Frau nicht zum Nachteil gereichen, dass sie an ihn als vermeintlichen Dezurionen und Vorgesetzten geschrieben hat, noch dass er selbst vorgab, ein Dezurio oder Vorgesetzter zu sein, insbesondere da sowohl durch die Aussagen von Zeugen und seiner Familienbeziehung, die das Sklavenjoch anerkennt, als auch durch die eigene Aussage des Aelius in einem anderen Verfahren deutlich geworden ist, dass er offenbar von dienender Herkunft war.