Nam si res hereditariae herede minime invento venierint an et post venditionem earundem rerum possibile est vel servum vel quemlibet alium adire et recuperare quidem ab emptoribus res, satisfacere autem creditoribus et libertatibus, quaerebatur.
von magnus.926 am 01.03.2016
Es wurde folgende Frage erörtert: Wenn vererbtes Eigentum verkauft wurde, weil kein Erbe gefunden werden konnte, wäre es dann auch nach dem Verkauf noch möglich, dass ein Sklave oder jemand anderes das Erbe beanspruchen, die Immobilie von den Käufern zurückfordern und sowohl die Gläubiger als auch die versprochenen Freilassungen befriedigen könnte?
von lorena843 am 25.01.2021
Es wurde nämlich in Frage gestellt, ob es möglich sei, wenn vererbte Sachen, bei denen kein Erbe gefunden wurde, verkauft worden sind, dass ein Sklave oder eine andere Person die Erbschaft antreten und die Sachen von den Käufern zurückfordern könne und dabei den Gläubigern und den Freiheiten Genugtuung leisten müsse.