Nam si res hereditariae herede minime invento venierint an et post venditionem earundem rerum possibile est vel servum vel quemlibet alium adire et recuperare quidem ab emptoribus res, satisfacere autem creditoribus et libertatibus, quaerebatur.
von magnus.92 am 01.03.2016
Es wurde folgende Frage erörtert: Wenn vererbtes Eigentum verkauft wurde, weil kein Erbe gefunden werden konnte, wäre es dann auch nach dem Verkauf noch möglich, dass ein Sklave oder jemand anderes das Erbe beanspruchen, die Immobilie von den Käufern zurückfordern und sowohl die Gläubiger als auch die versprochenen Freilassungen befriedigen könnte?