Si igitur adhuc diversa pars perseverat in eadem obstinatione, aditus praeses provinciae ab iniuria temperari praecipiet.
von bastian.s am 31.10.2023
Wenn daher die Gegenpartei weiterhin in derselben Hartnäckigkeit verharrt, wird der Provinzverwalter, nachdem er angerufen wurde, anordnen, dass sie von Schädigung abgehalten werden.
von thea.9941 am 15.02.2015
Wenn die Gegenseite weiterhin gleich hartnäckig bleibt, wird der Provinzgouverneur, wenn er kontaktiert wird, ihnen anordnen, ihre schädlichen Handlungen einzustellen.