In qua causa etiam legata ut liberto data esse iuris prudentibus placuit.
von zoey866 am 23.03.2024
In diesem Fall bestimmten die Rechtsexperten, dass die Vermächtnisse so behandelt wurden, als wären sie einem Freigelassenen gegeben worden.
von luisa.c am 15.03.2018
In welchem Fall es von Rechtswissenschaftlern als entschieden galt, dass Vermächtnisse an einen Freigelassenen gegeben werden können.