Ingenuam natam neque nutrimentorum sumptus neque servitutis obsequium faciunt ancillam neque manumissio libertinam.
von dominick.8964 am 06.04.2017
Eine freigeborene Tochter macht weder der Aufwand für ihre Ernährung noch die Unterwerfung unter die Sklaverei zur Sklavin, noch macht die Freilassung sie zur Freigelassenen.
von lucas.9858 am 15.05.2023
Weder die Kosten ihrer Erziehung, noch der Dienst als Sklavin, noch nicht einmal eine formelle Freilassung können eine geborene Freie zur Sklavin oder Freigelassenen machen.