Divo marco auctore amplissimus ordo censuit, ne quis spectaculo, quod edatur, actorem suum alienumve servum manumitteret et, si factum esset, pro infecto haberetur.
von theodor.u am 20.11.2019
Auf Veranlassung des Divus Marcus verfügte der erhabenste Orden, dass niemand während einer dargebotenen Veranstaltung seinen eigenen oder einen fremden Schauspieler oder Sklaven freilassen dürfe, und falls dies geschehen sei, solle es als nicht geschehen gelten.
von aliyah851 am 30.04.2017
Auf Anweisung des Kaisers Marcus Aurelius beschloss der Senat, dass niemand während einer öffentlichen Vorstellung seinen eigenen Darsteller oder den Sklaven eines anderen freilassen dürfe, und falls dies geschehen würde, es als ungültig betrachtet werde.