Libertos a tutela vel cura liberorum patroni seu patronae nullam excusationem impetrare amplissimus ordo auctore divo marco censuit.
von mattheo.906 am 26.01.2018
Der Senat beschloss auf Initiative von Kaiser Marcus Aurelius, dass Freigelassene nicht von der Verpflichtung befreit werden können, als Vormünder oder Betreuer der Kinder ihres ehemaligen Herrn oder ihrer ehemaligen Herrin zu dienen.
von zeynep.9817 am 05.02.2020
Der höchste Orden verfügte auf Veranlassung des Göttlichen Marcus, dass Freigelassene keine Befreiung von der Vormund- oder Sorgerechtsverantwortung gegenüber den Kindern eines Patrons oder einer Patronin erhalten sollen.