Et ideo nec illud prodesse eis debet, quominus curatores etiam inviti patroni seu patronae liberis dentur, quod eorundem tutelam administraverunt.
von hendrik.h am 05.03.2023
Daher soll ihnen auch nicht zum Vorteil gereichen, dass sie die Vormundschaft derselben Personen verwaltet haben, sodass keine Kuratoren, auch nicht wider Willen, den Kindern des Patronus oder der Patrona bestellt werden.
von ronya.e am 17.10.2020
Daher sollte die Tatsache, dass sie zuvor die Vormundschaft derselben Personen verwalteten, sie nicht davon befreien, als Vormünder der Kinder des Patrons oder der Patronin bestellt zu werden, und zwar auch gegen ihren Willen.