Quod si aliqua lex vel constitutio libertatis faciet mentionem, non autem latinitatis, ea pro civitate romana loqui intellegatur.
von luisa.d am 25.06.2024
Wenn jedoch ein Gesetz oder eine Verfassung die Freiheit erwähnt, jedoch nicht die lateinischen Rechte, so soll verstanden werden, dass es von der römischen Staatsbürgerschaft spricht.
von josef.o am 08.11.2018
Wenn ein Gesetz oder eine Verordnung die Freiheit erwähnt, aber keine lateinischen Rechte nennt, sollte es als Bezugnahme auf die römische Staatsbürgerschaft verstanden werden.