Quod tamen ita intellegi oportet, ut, si in aliqua re lucrum, in aliqua damnum allatum sit, compensatione facta, solum quod superest intellegatur lucri esse.
von nico8811 am 17.07.2020
Es muss jedoch so verstanden werden, dass, wenn in einer Sache Gewinn, in einer anderen Verlust entstanden ist, nach Ausgleich nur das Verbleibende als Gewinn anzusehen ist.
von ahmad.877 am 28.10.2017
Dies sollte jedoch so verstanden werden, dass wenn in einem Bereich ein Gewinn und in einem anderen ein Verlust entstanden ist, nach Saldierung nur der verbleibende Betrag als Gewinn gilt.