Et adeo contra Quinti Mucii sententiam obtinuit, ut illud quoque constiterit, posse convenire, ut quis lucri partem ferat, damno non teneatur, quod et ipsum Servius convenienter sibi existimavit:
von lewi8927 am 16.06.2019
Und es setzte sich derart gegen die Meinung des Quintus Mucius durch, dass auch feststand, dass vereinbart werden könne, dass jemand einen Anteil am Gewinn erhalten, jedoch nicht für Verluste haftbar gemacht werden könne, was Servius selbst als mit seinen Ansichten übereinstimmend betrachtete:
von hasan921 am 10.11.2024
Es setzte sich die Ansicht so nachdrücklich gegen die Position des Mucius durch, dass es als anerkannt galt, dass Partner vereinbaren können, dass einer am Gewinn beteiligt wird, ohne für Verluste haftbar zu sein - ein Grundsatz, den auch Servius als mit seiner eigenen Denkweise vereinbar betrachtete: