Si enim ipse tali adfectione fuerat accensus, ut etiam filium servum suum nominare non indignetur, et hoc non secreto neque inter solos amicos, sed etiam actis intervenientibus et quasi in iudicii figura nominaverit, quomodo potest eum servum iterum saltem morientem habere?
von jacob923 am 28.06.2020
Wenn er von solch einer Zuneigung bewegt war, dass er sich nicht scheute, seinen eigenen Sohn seinen Sklaven zu nennen, und dies nicht nur heimlich oder unter Freunden, sondern offiziell in einem quasi-gerichtlichen Verfahren, wie könnte er ihn dann noch einmal als Sklaven betrachten, und sei es auf seinem Sterbebett?
von rebecca.8997 am 13.12.2019
Denn wenn er selbst von einer solchen Zuneigung entflammt gewesen wäre, dass er sich nicht scheut, selbst seinen Sohn seinen Sklaven zu nennen, und dies nicht heimlich noch nur unter Freunden, sondern auch mit Akten als Zeugen und gleichsam in Form eines gerichtlichen Verfahrens ihn benannt hätte, wie könnte er ihn auch im Sterben noch einmal als Sklaven betrachten?