Si enim hoc, quod frequentissime in cives romanas et maxime in nobiles personas fieri solet, id est dotalis instrumenti conscriptio, et in hac persona adhibita est, necessarium est consentaneum effectum huiusmodi scripturae observari.
von jonah.x am 08.01.2014
Wenn in diesem Fall ein Ehevertrag aufgesetzt wurde - was bei römischen Frauen, insbesondere bei Frauen adeliger Herkunft, häufig vorkommt - dann müssen die rechtlichen Wirkungen eines solchen Dokuments aufrechterhalten werden.
von christin.968 am 26.08.2024
Wenn in der Tat dies, was sehr häufig für römische Bürgerinnen und insbesondere für adlige Personen zu geschehen pflegt, nämlich die Erstellung eines Ehevertrags, auch in diesem Fall angewendet worden ist, so ist es notwendig, die entsprechende Wirkung einer solchen Niederschrift zu beachten.