Sed et si quis homini libero suam ancillam in matrimonio collocaverit et dotem pro ea conscripserit, quod solitum est in liberis personis solis procedere, ancilla non latina, sed civis efficiatur romana.
von antonio938 am 05.02.2022
Aber selbst wenn jemand seine Sklavin einem freien Mann zur Ehe gegeben und für sie eine Mitgift verschrieben hätte, was üblicherweise nur bei freien Personen geschieht, wird die Sklavin nicht Latina, sondern römische Bürgerin.
von luka977 am 28.03.2017
Wenn jemand seine Sklavin einem freien Mann zur Ehe gibt und ihr eine Mitgift ausstattet - was normalerweise nur bei freien Personen üblich ist - wird die Sklavin nicht nur eine Latina, sondern eine römische Bürgerin.