Similique modo si quis ancillam suam sub hac condicione alienaverit, ne prostituatur, novus autem dominus impia mercatione eam prostituendam esse temptaverit, vel si pristinus dominus manus iniectionem in tali alienatione sibi servaverit et, cum ad eum fuerit reversa, ipse ancillam prostituerit, ilico in libertatem romanam eripiatur et, qui eam prostituerit, ab omni patronatus iure repellatur.
von lionel.8851 am 13.06.2022
Ebenso, wenn jemand seine weibliche Sklavin unter der Bedingung verkauft, dass sie nicht zur Prostitution gezwungen wird, der neue Besitzer sie jedoch durch unsittliches Geschäft zur Prostitution zu zwingen versucht, oder wenn der ursprüngliche Besitzer sich bei dem Verkauf das Recht vorbehalten hat, sie zurückzufordern, und sie nach ihrer Rückkehr zur Prostitution zwingt, wird sie sofort in die römische Freiheit entlassen, und derjenige, der sie zur Prostitution gezwungen hat, wird aller Patronatsrechte verlustig gehen.
von neele.z am 15.04.2024
In ähnlicher Weise, wenn jemand seine weibliche Sklavin unter der Bedingung veräußert hat, dass sie nicht prostituiert werde, der neue Herr aber durch unmoralischen Handel versucht hat, sie zu prostituieren, oder wenn der frühere Herr sich bei solcher Veräußerung das Recht der Rücknahme vorbehalten hat und, wenn sie zu ihm zurückgekehrt ist, er selbst die weibliche Sklavin prostituiert hat, soll sie sofort in römische Freiheit überführt werden, und derjenige, der sie prostituiert hat, soll von allen Schutzrechten ausgeschlossen werden.