In primo itaque ordine, ubi pro non scriptis efficiebantur ea, quae personis iam ante testamentum mortuis testator donasset, statutum fuerat, ut ea omnia maneant apud eos, a quibus fuerant derelicta, nisi vacuatis vel substitutus suppositus vel coniunctus fuerat adgregatus:
von malin8995 am 10.03.2023
Daher wurde in der ersten Kategorie, betreffend Verfügungen, die als ungültig galten, weil der Erblasser sie an Personen gegeben hatte, die vor Erstellung des Testaments verstorben waren, festgelegt, dass alle diese Verfügungen bei denjenigen verbleiben sollten, die sie geerbt hätten, es sei denn, entweder ein Ersatzerbe war ernannt worden oder ein Miterbe zu den ungültigen Verfügungen hinzugefügt worden war:
von muhammed.q am 09.05.2022
In der ersten Ordnung also, wo diejenigen Dinge als nicht geschrieben behandelt wurden, welche der Erblasser Personen gegeben hatte, die bereits vor dem Testament verstorben waren, war festgelegt worden, dass alle diese Dinge bei denjenigen verbleiben sollten, von denen sie hinterlassen worden waren, es sei denn, den Enterbten sei entweder ein Ersatzerbe untergeordnet oder ein Miterbe hinzugefügt worden: