In legatis et fideicommissis fructus post litis contestationem, non ex die mortis sequuntur, sive in rem sive in personam agatur.
von piet.x am 06.01.2014
Bei Vermächtnissen und Fideikommissen folgen die Früchte nach Streitbegründung, nicht ab dem Todestag, unabhängig davon, ob die Klage dinglich oder persönlich erhoben wird.
von dominic859 am 15.09.2014
Sowohl bei formellen als auch bei informellen Vermächtnissen werden die Erträge von Beginn der Rechtstreitigkeit an berechnet, nicht vom Todesdatum, unabhängig davon, ob die rechtliche Verfolgung gegen das Vermögen oder gegen eine Person gerichtet ist.