Si ex senatus consulto partem quartam hereditatis retinuisti et dodrantem fideicommissi restituisti, quod creditoribus hereditariis pro novem unciis praestiteris, a fideicommissario petere potes.
von milana.g am 25.06.2019
Wenn Sie kraft Senatsbeschluss ein Viertel der Erbschaft einbehalten und drei Viertel des Fideikommisses wiederhergestellt haben, können Sie vom Fideikommissar das zurückfordern, was Sie den Erbschaftsgläubigern für neun Zwölftel gezahlt haben.
von karina.972 am 07.05.2022
Wenn Sie gemäß dem Senatsbeschluss ein Viertel des Erbes behalten und drei Viertel dem Treuhandvermögen übertragen haben, können Sie vom Begünstigten des Treuhandvermögens alles zurückfordern, was Sie den Erbschaftsgläubigern für deren neun Zwölftel-Anteil gezahlt haben.