Sancimus itaque totam quidem substantiam secundum senatus consulti trebelliani auctoritatem restitui generali fideicommissario, illum autem speciali fideicommissario id quod ei derelictum est dependere.
von joel.l am 10.08.2014
Wir verfügen daher, dass der gesamte Besitz gemäß der Autorität des Senatus Consultum Trebellianum dem allgemeinen Treuhänder vollständig zurückgegeben wird, dieser jedoch dem besonderen Treuhänder dasjenige zu zahlen hat, was ihm hinterlassen wurde.
von ilias.u am 27.12.2014
Wir verfügen daher, dass der gesamte Nachlass gemäß dem Trebellianischen Dekret an den allgemeinen Treuhänder übertragen wird, dieser jedoch dem besonderen Begünstigten das zu zahlen hat, was ihm hinterlassen wurde.