Scire debes omissa falcidia, quo pleniorem fidem portionis restituendae exhiberes, non videri plus debito solutum esse.
von paskal.k am 11.11.2015
Du solltest wissen, dass du, obwohl du auf die Falcidische Portion verzichtet hast, um deine Zahlungstreue bei der Rückgabe des Erbes zu zeigen, dies nicht als eine Überzahlung des Geschuldeten angesehen wird.
von estelle.912 am 21.03.2020
Du solltest wissen, dass bei Auslassung der Falcidia, wodurch du eine vollständigere Gewähr für den zu restituierenden Anteil erbringen könntest, nicht als mehr als das Geschuldete gezahlt gilt.