Falcidiae rationem adversus omnes pro modo legatorum et fideicommissorum locum habere certi et explorati iuris est.
von adrian908 am 22.12.2013
Es ist ein fest etablierter Rechtsgrundsatz, dass die Falcidische Berechnung für alle im Verhältnis zu ihren Vermächtnissen und Treuhandschaften gilt.
von aurelia824 am 12.03.2020
Es ist rechtlich gewiss und anerkannt, dass die Falcidia-Berechnung gegenüber allen Personen nach Maßgabe der Vermächtnisse und Treuhandverfügungen Gültigkeit hat.