Adversus eos, qui sub obtentu legis falcidiae legata morantur, notissimum est iuris auxilium.
von alicia.n am 14.02.2014
Gegen diejenigen, die unter dem Vorwand des Lex Falcidia Vermächtnisse verzögern, ist das bekannteste Rechtsmittel gerichtlich verfügbar.
von leyla.w am 24.01.2022
Gegen diejenigen, die durch Missbrauch des Falcidischen Rechts Erbzahlungen verzögern, besteht ein wohlbekanntes Rechtsmittel.