Cumque nihil tam peculiare fuerat, quam ut legatis quidem legis falcidiae narratio, fideicommissis autem senatus consulti trebelliani, singulis libris utrique eorum adplicatis tota pars quinta in novem libros coadunata est.
von maxim.k am 17.10.2021
Und da es nichts so Charakteristisches gegeben hatte als die Tatsache, dass die Erörterung des Falcidischen Gesetzes sich auf Vermächtnisse bezog und die des Trebellianischen Dekrets auf Treuhandschaften, wobei jedem einzelne Bücher gewidmet waren, wurde der gesamte fünfte Teil in neun Bücher zusammengefasst.
von lia934 am 24.01.2022
Und als nichts so besonders gewesen war, als dass den Vermächtnissen zwar die Darstellung des Lex Falcidia, den Fideikommissen aber des Senatus Consultum Trebellianum, wobei einzelne Bücher für jeden von ihnen verwendet wurden, wurde der gesamte fünfte Teil in neun Bücher zusammengefasst.