Ad eum, cui ex trebelliano senatus consulto pars hereditatis restituitur, successionis onera seu legatorum praestationem pro competenti portione spectare indubitati iuris est.
von philip.859 am 29.07.2015
Es ist rechtlich unzweifelhaft, dass eine Person, die aufgrund des Trebellianischen Dekrets einen Teil einer Erbschaft erhält, die Erbschaftslasten, einschließlich der Vermächtniszahlungen, proportional zu ihrem Anteil tragen muss.
von alya871 am 27.11.2016
Demjenigen, dem aufgrund des Trebellianischen Senatsbeschlusses ein Teil der Erbschaft zurückgegeben wird, obliegt es unzweifelhaft rechtens, die Erbschaftslasten oder die Zahlung von Vermächtnissen entsprechend dem angemessenen Anteil zu tragen.