Si per fideicommissum hereditas rei publicae relicta est, ex trebelliano senatus consulto, quod ab intestato quoque locum habet, quartae partis et fructus eius vobis restitutio competit.
von henri.l am 01.07.2024
Wenn durch Fideikommiss eine Erbschaft an die Res Publica hinterlassen wurde, gemäß dem Trebellianischen Senatsbeschluss, der auch bei Intestaterbe Gültigkeit hat, steht Ihnen die Rückerstattung des vierten Teils und dessen Früchte zu.
von charlie.c am 11.06.2021
Wenn eine Erbschaft durch ein Treuhandvermächtnis dem Staat zugewendet wurde, steht Ihnen nach dem Trebellianischen Senatsdekret (das auch bei Intestaterbfolge Anwendung findet) die Rückerstattung eines Viertels der Erbschaft nebst deren Erträgen zu.