Ex quacumque igitur causa impediatur, sive per heredem sive per eum, cui dare aliquid iussus est, sive per fortuitos casus, in libertatem quidem ipse omnimodo perveniat, nisi ipse servus noluit adimplere condicionem:
von jessica.834 am 30.10.2021
Von welcher Ursache er also auch gehindert werde, sei es durch den Erben oder durch denjenigen, dem er etwas zu geben angewiesen wurde, oder durch zufällige Ereignisse, in die Freiheit wird er auf jeden Fall gelangen, es sei denn, der Sklave selbst war unwillig, die Bedingung zu erfüllen.
von marlon.o am 01.08.2021
Daher wird er unabhängig davon, was ihn daran hindert - sei es wegen des Erben, der Person, der er etwas zu geben angewiesen wurde, oder durch zufällige Umstände - auf jeden Fall seine Freiheit erlangen, es sei denn, der Sklave selbst weigerte sich, die Bedingung zu erfüllen.