Neque enim ut permaneant vel feminae in viduitate vel masculi in caelibatu relictum esse videtur, ut locum vel ante nostram legem habeat lex iulia miscella, quae iam perempta est:
von leopold.t am 09.04.2016
Es scheint, dass Menschen nicht dazu bestimmt waren, dauerhaft unverheiratet zu bleiben, sei es Frauen als Witwen oder Männer als Junggesellen, und das Julische Mischgesetz, das nunmehr aufgehoben ist, sollte nicht einmal vor unserem Gesetz gelten:
von lias.y am 31.05.2021
Denn es scheint nicht beabsichtigt gewesen zu sein, dass Frauen in Witwenschaft oder Männer in Zölibat verbleiben sollten, sodass das Lex Iulia Miscella, welches nunmehr aufgehoben ist, selbst vor unserem Gesetz Geltung hatte: