" si amiserint uxores" vel " quando ad caelibatum pervenerint", non vetari ea vindicare vel legitimo modo sumere, quae eis derelicta sunt.
von stefanie.827 am 20.12.2014
Wenn sie ihre Ehefrauen verloren haben oder wenn sie den Zölibat erreicht haben, ist es ihnen nicht verboten, das zu beanspruchen oder auf rechtmäßige Weise zu erwerben, was ihnen hinterlassen wurde.