" si amiserint uxores" vel " quando ad caelibatum pervenerint", non vetari ea vindicare vel legitimo modo sumere, quae eis derelicta sunt.
von stefanie.827 am 20.12.2014
Wenn sie ihre Ehefrauen verloren haben oder wenn sie den Zölibat erreicht haben, ist es ihnen nicht verboten, das zu beanspruchen oder auf rechtmäßige Weise zu erwerben, was ihnen hinterlassen wurde.
von leon918 am 24.09.2015
Wenn sie ihre Ehefrauen verlieren oder wieder alleinstehend werden, ist es ihnen nicht untersagt, die ihnen hinterlassene Habe rechtmäßig geltend zu machen oder zu erhalten.