In aliis autem casibus nomen familiae pro substantia oportet intellegi, quia et servi et aliae res in patrimonio uniuscuiusque esse putantur.
von aalyiah.9917 am 06.01.2022
In anderen Fällen sollte der Begriff Haushaltsvermögen als Vermögenswerte verstanden werden, da sowohl Sklaven als auch andere Besitztümer als Teil des Erbes einer jeden Person betrachtet werden.
von kristof.841 am 02.11.2013
In anderen Fällen sollte der Begriff der Familie als Vermögen verstanden werden, da sowohl Sklaven als auch andere Gegenstände im Vermögen einer jeden Person als zugehörig betrachtet werden.