" illam aut illam rem illi do lego", vel " per fideicommissum relinquo", tunc secundum veteres regulas et antiquas definitiones vetustatis iura maneant incorrupta, nulla innovatione eis ex hac constitutione introducenda.
von miriam8833 am 24.08.2020
Wenn ich dies oder jenes Gut dieser Person gebe und vermache oder durch Treuhandverfügung hinterlasse, sollen gemäß den alten Regeln und antiken Definitionen die Rechte der Vorzeit unverändert bleiben, wobei keine Neuerung durch diese Verfügung eingeführt wird.
von christin824 am 02.11.2016
Wenn ich etwas jemandem gebe und vermache, sei es direkt oder durch eine Treuhandschaft, dann sollen die alten Regeln und traditionellen Definitionen unverändert weitergelten, und dieses Gesetz soll keine neuen Änderungen an diesen etablierten Praktiken einführen.