Ex legato nominis, actionibus ab his qui successerunt non mandatis, directas quidem actiones legatarius habere non potest, utilibus autem suo nomine experietur.
von mayah955 am 03.01.2014
Wenn ein Rechtsanspruch vererbt wird und die Erben das Klagerecht nicht übertragen haben, kann der Erbe keine direkten Rechtshandlungen einleiten, jedoch kann er Nutzungshandlungen in eigenem Namen verfolgen.
von fabian.c am 09.10.2016
Aus einem Vermächtnis eines Anspruchs, wobei Handlungen von den Rechtsnachfolgern nicht übertragen wurden, kann der Vermächtnisempfänger zwar keine direkten Ansprüche haben, jedoch wird er nützliche Ansprüche in eigenem Namen geltend machen.