Sive initio quae fuerat codicillis relicturus generaliter, sive novissime relicta servari mandaverit, confirmatione munitus nullam iustam gerere sollicitudinem potes.
von luisa.q am 29.10.2015
Ob du anfänglich allgemein das, was du in Kodizillen zu hinterlassen gedacht hattest, oder ob du zuletzt hinterlassene Dinge zu bewahren angeordnet hast, bist du durch Bestätigung gestärkt und kannst keine berechtigte Sorge hegen.
von jule831 am 15.03.2016
Ob es sich um die ursprünglich in Ihrem Testament vorgesehenen Verfügungen handelt oder um Ihre neuesten Anweisungen bezüglich Ihres Erbes, sobald Sie eine ordnungsgemäße Bestätigung haben, brauchen Sie sich um nichts zu sorgen.