Cum silanianum senatus consultum et a nobis tam laudandum quam corroborandum est nec non divi marci oratio, quae circa id facta est, invenimus autem in ea nullam mentionem libertatis factam et veteres movit quaedam de libertatibus relictis in testamento necati testatoris quaestio, necessarium nobis visum est etiam haec dirimere.
von Ali am 18.11.2015
Da sowohl das Silanianum senatus consultum von uns zu loben als auch zu bekräftigen ist, sowie die Rede des Divus Marcus, die zu dieser Sache gemacht wurde, wir jedoch darin keine Erwähnung von Freiheiten gefunden haben, und eine alte Frage einige bezüglich der in einem Testament eines getöteten Erblassers hinterlassenen Freiheiten aufgeworfen hat, ist es uns notwendig erschienen, auch diese Angelegenheiten zu klären.
von cataleya.c am 26.02.2016
Da wir sowohl den Senatsbeschluss von Silanus als auch die Rede des göttlichen Marcus Aurelius zu diesem Gegenstand loben und bestätigen müssen, haben wir festgestellt, dass darin keine Erwähnung von Freiheit erfolgt. Darüber hinaus, da es unter den Alten eine Debatte über Freiheiten gab, die im Testament eines ermordeten Erblassers gewährt wurden, haben wir es für notwendig erachtet, auch diese Angelegenheiten zu klären.