Secundum quae, si fiduciam innocentiae geris et neque dolo malo tuo maritum necatum neque alias indignam te successione posse probari confidis, adversus omnem calumniam maximam habes securitatem.
von matteo.z am 21.12.2019
Wenn Sie sich Ihrer Unschuld sicher sind und glauben, nachweisen zu können, dass Sie Ihren Ehemann weder mit böser Absicht getötet haben noch anderweitig der Erbfolge unwürdig sind, haben Sie vollständigen Schutz gegen jede falsche Anschuldigung.
von greta941 am 20.09.2020
Gemäß diesen Umständen, wenn du Vertrauen in deine Unschuld hegst und zuversichtlich bist, dass weder durch böse Absicht deinerseits dein Ehemann getötet wurde noch du anderweitig als unwürdig der Nachfolge erwiesen werden kannst, hast du gegen jede Verleumdung die größtmögliche Sicherheit.