Alia causa est eius, qui falsi instituta accusatione ad finem usque quod insimulabat perduxit et contrariam sententiam meruit, alia eius, qui inchoatam accusationem non pertulit, cum in illius quidem partem succedat fiscus, hic autem, qui contrariam iudicis sententiam non sustinuit, suae partis non perdat persecutionem.
von markus929 am 05.07.2024
Es besteht ein Unterschied zwischen jemandem, der eine falsche Anklage bis zum Ende verfolgt und den Prozess verliert, und jemandem, der seine Anklage vorzeitig fallen lässt. Im ersten Fall fällt sein Anteil an die Staatskasse, während im zweiten Fall die Person, die das ungünstige Gerichtsurteil nicht abwartet, ihr Recht auf Verfolgung ihres Anteils nicht verliert.
von liv946 am 20.09.2013
Ein anderer Fall ist der des Mannes, der eine falsche Anklage erhoben, diese bis zum Ende durchgeführt und ein gegenteiliges Urteil erhalten hat, und ein anderer Fall ist der des Mannes, der die begonnene Anklage nicht zu Ende gebracht hat, da im Fall des Ersteren tatsächlich der Fiskus seinen Anteil erhält, dieser aber, der das gegenteilige Urteil des Richters nicht ertragen hat, die Verfolgung seines Anteils nicht verliert.