Deinde operam dare, ut sua lex ipso scripto videatur niti, contraria autem aut per ambiguum aut per ratiocinationem aut per definitionem induci, cum sanctius et firmius id videatur esse, quod apertius scriptum sit; deinde suae legis ad scriptum ipsum sententiam quoque adiungere, contrariam legem item ad aliam sententiam transducere, ut, si fieri poterit, ne discrepare quidem videantur inter se; postremo facere, si causa facultatem dabit, ut nostra ratione utraque lex conservari videatur, adversariorum ratione altera sit necessario neglegenda.
von tim.c am 29.05.2014
Arbeiten Sie sodann daran zu zeigen, dass Ihre Gesetzesauslegung direkt auf dem Wortlaut basiert, während die gegenteilige Ansicht sich auf Mehrdeutigkeit, Rückschlüsse oder Definitionen stützt, da das ausdrücklich Geschriebene heiliger und verlässlicher erscheint. Verbinden Sie als Nächstes die Bedeutung Ihres Gesetzes mit seinem tatsächlichen Wortlaut und lenken Sie das entgegenstehende Gesetz zu einer anderen Interpretation, sodass sie, wenn möglich, nicht einmal in Widerspruch zueinander zu stehen scheinen. Zeigen Sie schließlich, sofern der Fall es erlaubt, dass Ihre Argumentation beide Gesetze bewahrt, während die Interpretation Ihrer Gegner notwendigerweise erfordert, eines der Gesetze zu ignorieren.
von klara.848 am 10.03.2022
Sodann Bemühungen darauf zu richten, dass das eigene Gesetz selbst auf dem geschriebenen Text zu beruhen scheint, während das Gegenteilige (Interpretation) entweder durch Mehrdeutigkeit oder durch Argumentation oder durch Definition eingebracht wird, da dasjenige, was offener geschrieben steht, heiliger und fester zu erscheinen scheint; sodann auch den Sinn zum geschriebenen Text des eigenen Gesetzes hinzuzufügen und das entgegenstehende Gesetz ebenso zu einer anderen Bedeutung zu führen, sodass, wenn es möglich sein wird, sie nicht einmal als widersprüchlich erscheinen mögen; schließlich zu bewirken, falls der Fall Gelegenheit gibt, dass durch unsere Argumentation beide Gesetze als bewahrt erscheinen mögen, während durch die Argumentation der Gegner eines notwendigerweise vernachlässigt werden muss.