Quia tamen testatrix voluntatem suam non mereri unum ex heredibus declaraverat, merito eius portio non iure ad alium translata fisco vindicata est.
von miriam.o am 09.07.2020
Da die Erblasserin jedoch einen der Erben für unwürdig erklärt hatte, wurde dessen Portion, die nicht rechtmäßig auf einen anderen übertragen worden war, zu Recht vom Fiskus beansprucht.
von leopold848 am 10.08.2017
Da die Erblasserin erklärt hatte, dass einer der Erben die Erbschaft nicht verdiene, wurde dessen Anteil, der unrechtmäßig auf einen anderen übertragen worden war, zu Recht vom Staat eingezogen.