Confido accessurum te sententiae meae, cum religiosissime soleas custodire defunctorum voluntatem, quam bonis heredibus intellexisse pro iure est.
von cleo953 am 29.12.2021
Ich vertraue darauf, dass Sie meiner Meinung zustimmen werden, da Sie gewohnheitsmäßig höchst gewissenhaft den Willen der Verstorbenen bewahren, was für gute Erben dem Verständnis nach einem Gesetz gleichkommt.
von elia.t am 13.02.2020
Ich bin zuversichtlich, Sie werden mir zustimmen, da Sie bekanntermaßen äußerst sorgfältig dabei sind, die Wünsche der Verstorbenen zu respektieren, was gute Erben naturgemäß als Gesetz betrachten.