Si ea quaestio infertur filiis eius, quam consobrinam tuam dicis, quod tabulae testamenti patris eorum, qui a familia interfectus dicebatur, priusquam quaestio de servis haberetur, apertae et recitatae sunt, propter amplissimi ordinis consultum hereditas a fisco vindicatur et ideo agi causa apud procuratorem meum debet, quia non eo tempore pupilli fuerunt.
von anny.876 am 02.07.2021
Sollte eine Untersuchung gegen die Söhne derjenigen Frau eingeleitet werden, die Sie als Ihre Cousine bezeichnen, weil das Testament ihres Vaters, der angeblich von seinen Hausangestellten ermordet worden war, vor der Befragung der Sklaven geöffnet und verlesen wurde, so wird gemäß dem Senatsbeschluss das Erbe von der Staatskasse beansprucht. Daher muss der Fall von meinem Finanzbeamten verhandelt werden, da sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr minderjährig waren.
von lennardt952 am 12.04.2021
Wenn diese Untersuchung gegen die Söhne derjenigen, die du deine Cousine nennst, eingeleitet wird, weil die Testamentstafeln ihres Vaters, der angeblich von seiner Hausgemeinschaft getötet worden war, vor der Befragung der Sklaven geöffnet und verlesen wurden, wird aufgrund des Beschlusses des höchsten Standes das Erbe vom Fiskus beansprucht und daher muss der Fall vor meinem Prokurator verhandelt werden, da sie zu jener Zeit keine Unmündigen waren.