Non ideo minus in libertatem proclamare potest ea, quam ancillam tuam esse dicis, quia eam vendente fisco comparasti.
von paskal.w am 30.05.2013
Die Frau, die du als deine Sklavin bezeichnest, kann ihre Freiheit dennoch beanspruchen, auch wenn du sie aus der Staatskasse erworben hast.
von rosa968 am 03.07.2018
Nicht weniger kann sie die Freiheit proklamieren, die du als deine Sklavin bezeichnest, nur weil du sie beim Verkauf durch den Fiskus erworben hast.