Si sine ulla condicione praedia vendente re publica comparasti, perfecta venditione nulla ratione vereris, ne adiectione facta auferri tibi dominium possit.
von aleksandra.858 am 18.11.2019
Wenn Sie die Liegenschaft vom Staat ohne jegliche Bedingungen erworben haben, besteht nach Abschluss des Verkaufs kein Grund zur Besorgniss, dass Ihre Eigentumsrechte durch nachträgliche Bedingungen entzogen werden könnten.
von mica.8894 am 21.05.2015
Wenn du ohne jede Bedingung Grundstücke erwirbst, während der Staat sie verkauft, und der Verkauf vollzogen ist, fürchtest du nach keiner Überlegung, dass dir das Eigentum durch eine Hinzufügung entzogen werden könnte.