Tituli vero, quorum adiectione praedia nostris sunt consecranda substantiis, non nisi publica testificatione ponantur:
von john.k am 06.07.2024
Titel, durch deren Hinzufügung Grundstücke unseren Besitztümern gewidmet werden sollen, dürfen nur durch öffentliche Beglaubigung angebracht werden:
von barbara.g am 08.10.2021
Offizielle Markierungen, die dazu bestimmt sind, Grundstücke als Teil unseres Besitzes zu kennzeichnen, dürfen nur mit öffentlicher Beglaubigung angebracht werden.