Ex hereditate autem rerum distractarum vel a debitoribus acceptae pecuniae post motam litem bonorum usuras inferant.
von alexandar.f am 29.04.2016
Sie sollten Zinsen auf Vermögenswerte zahlen, die aus dem Verkauf von Erbschaftseigentum oder der Einziehung von Geldern von Schuldnern nach Beginn von Rechtsverfahren stammen.
von alea.l am 14.04.2018
Aus der Erbschaft von verkauften Sachen oder aus Geld, das von Schuldnern nach Klageerhebung erhalten wurde, sollen sie Zinsen auf die Vermögenswerte entrichten.